Ihr Recht im Studium

Der Startschuss für ihre Karriere

Studienplatzklage

Wir unterstützen Sie rund um Ihr Studium

Der Begriff Studienplatzklage bezeichnet eine Vielzahl von verwaltungsrechtlichen Konstellationen. Hierzu gehören vor allem die sog. NC-Verfahren oder Kapazitätsklagen sowie die Verfahren zur Durchsetzung von Härtefall- oder Ortsanträgen oder Studienortswechsel.

Mit einer Studienplatzklage können Mandanten trotz Ablehnungsbescheid und unabhängig von Ihrem Numerus Clausus einen Wunschstudienplatz einklagen. Für Studienplatzbewerber werden wir im Bereich des Hochschulzulassungsrechts bundesweit tätig, wenngleich wir die Verhältnisse in Bayern gut kennen. Wir vertreten Sie gegenüber Universitäten und Hochschulen, an denen Sie studieren möchten, aber keinen Studienplatz von der Hochschule oder von der Stiftung für Hochschulzulassung erhalten haben. Jahr für Jahr betreuen wir zahlreiche Verfahren dieser Art. Ein NC-Verfahren wählen Sie, wenn Sie in Ihrem gewünschten Studienfach eine Ablehnung von der Stiftung für Hochschulzulassung oder der Hochschule erhalten haben mit der Begründung, dass Sie aufgrund von Abiturnote und/oder Wartezeit auf einer hinteren Rangstelle gelistet wurden.

Im Widerspruchsverfahren und dem gerichtlichen Eilverfahren machen wir machen für Sie geltend, dass Ihnen unabhängig von der Abiturnote und/oder Wartezeit ein Studienplatz zusteht. Dies ist dann möglich, wenn die Hochschule hei der Berechnung ihrer verfügbaren Studienplätze (Kapazität) sich – absichtlich oder unabsichtlich – verrechnet hat. Die Kapazität wird anhand einer Vielzahl von Faktoren in einem komplizierten Verfahren ermittelt. Jedes Semester überprüfen wir die Kapazitatsberechnungen der einzelnen Hochschulen und können Ihnen daher eine konkrete Bewerbungs- und Klagestrategien für Ihr Studienfach und Ihre individuelle Situation empfehlen.

Aufgrund unserer Spezialisierung können wir Ihnen helfen, Fehler und Versäumnisse zu vermeiden. Ein häufiger Fehler besteht z.B. darin, dass eine Studienplatzklage zu spät begonnen wird. Deshalb sollten Sie uns jedenfalls direkt nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids kontaktieren. Eine Studienplatzklage ist zwar auch noch später möglich, jedoch dann eventuell nicht mehr an allen Hochschulen.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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