Studienplatzklage Medizin

Wir unterstützen Sie rund um Ihr Medizinstudium

Wer einen Studienplatz in Medizin über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart früher ZVS ) ergattern konnte, kann sich glücklich schätzen. Schließlich übersteigt die Zahl der Bewerber in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin die Zahl der zu vergebenden Studienplätze um ein Vielfaches. Kein Wunder, ist ein medizinischer Abschluss in Humanmedizin doch weiterhin gleichzusetzen mit der Aussicht auf einen verantwortungsvollen Beruf mit hohem gesellschaftlichen Ansehen.

Diejenigen, die keinen Studienplatz über Hochschulstart erhalten, können ihr Medizinstudium oder ihren Medizin-Studienplatz einklagen, wenn sie nicht jahrelange Wartezeiten oder ein teueres Auslandsstudium in Kauf nehmen wollen. Jahr für Jahr werden im Wege der Studienplatzklage Medizin freie – bewusst oder unbewusst verschwiegene – Studienplatzkapazitäten aufgedeckt und unter den gerichtlichen Antragstellern verteilt.

Leider sind in den Studiengängen Medizin die Zeiten vorbei, in denen nahezu jeder Antragsteller mit einem Studienplatz im Wege der Studienplatzklage Medizin bzw. Zahnmedizin rechnen konnte. Mittlerweile übersteigt die Zahl der Antragsteller die Zahl der freien Studienplätze deutlich. Eine Garantie auf einen Studienplatz gibt es also nicht. Für detaillierte Informationen zu den Chancen einer Studienplatzklage stehem wir Ihnen gerne persönlich und telefonisch zur Verfügung.

Unsere anwaltliche Aufgabe besteht darin, Ihnen für eine Studienplatzklage Medizin ausschließlich diejenigen Universitäten zu empfehlen, an denen die begründete Aussicht auf weitere Studienplätze besteht. Denn auch für die Studienplatzklage gilt: Viel hilft nicht immer viel! Verschiedentlich in den einzelnen medizinischen Studiengängen empfohlene Klageprogramme gegen mehr als 12 Universitäten zum Winter- bzw. 5 Universitäten zum Sommersemester halten wir insbesondere nach bereits abgelaufenen Fristen für deutlich überzogen und fertige Klageprogramme für ein Wintersemester vor Mitte / Ende August im Übrigen für reine Spekulation.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde das Vergabeverfahren im Jahr 2020 grundlegend verändert. Das zentrale Kriterium ist nunmehr die Eignung des Bewerbers.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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