Ihr Recht im Studium

Der Startschuss für ihre Karriere

Zeugnisanerkennung

Wird ein ausländischer Abschluss anerkannt?

Eine Reihe von ausländischen Reifeprüfungen werden in Deutschland anerkannt. In diesem Fall können Sie direkt zum Studium zugelassen werden – vorausgesetzt, Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.

Für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern reicht die Reifeprüfung des Heimatlandes nicht aus. Um sich in Deutschland bewerben zu können, müssen sie beispielsweise bereits ein oder zwei Jahre in ihrer Heimat studiert haben, oder aber sie müssen die so genannte Feststellungsprüfung ablegen. Auch für die Zulassung zur Feststellungsprüfung gelten unterschiedliche Bedingungen – zum Teil müssen Bewerber auch dafür schon ein Studienjahr im Heimatland absolviert haben.

Wenn Sie in ihrem Heimatland bereits ein Studium abgeschlossen haben, werden Sie in der Regel auch in Deutschland studieren können. Es berechtigt jedoch nicht jeder ausländische Bachelor für einen deutschen Master-Studiengang.

Wer in einem anderen Land die Schule besucht und seinen Abschluss dort gemacht hat, steht bei seiner Bewerbung vor einem Problem, das oft erst spät wahrgenommen wird: Niemand weiß so recht, was ein ausländisches Zeugnis in Deutschland wert ist. Um das herauszufinden, gibt es z.B. in München die Zeugnisanerkennungsstelle.“Die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ist die bayerische Landesstelle für die Bewertung von Zeugnissen als Nachweis der Hochschulreife, der Fachhochschulreife, eines mittleren Schulabschlusses oder des erfolgreichen Hauptschulabschlusses. Die Bescheide ergehen im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.“

Es lohnt sich, so bald wie möglich Kontakt mit dieser Stelle aufzunehmen, da sie entscheidet, ob ein Studium in Deutschland überhaupt möglich ist.

Erfahrungsgemäß arbeiten die zuständigen Anerkennungsbehören nicht so schnell wie es vom Bewerber gewünscht wird. Außerdem sind die Entscheidungen der Ämter nicht immer sofort nachvollziehbar. Wir empfehlen unseren Mandanten deshalb sofort bei den geringsten Zweifeln, eine Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei, um gegebenenfalls noch aussergerichtlich – quasi auf dem Dienstweg – Meinungsverschiedenheiten beilegen zu können.

Als eine auf das Hochschulrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Sie gerne zu sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Zeugnisanerkennungen.

Wir sind für Sie da

Kanzlei München:
Telefon: 089/205 008 5810

Frau Sabine Segmüller steht Ihnen in unserer Münchner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Frankfurt:
Telefon: 069/505 060 4244

Frau Carolyn Finkenzeller steht Ihnen in unserer Frankfurter Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Hamburg:
Telefon: 040/809 031 9131

Frau Sonja Meyer steht Ihnen in unserer Hamburger Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Kanzlei Berlin:
Telefon: 030/300 149 3810

Frau Tatjana Behrendt steht Ihnen in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr

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