Ihr Recht im Studium

Der Startschuss für ihre Karriere

Promotionsverfahren

Wie verläuft der Weg zum Doktortitel?

Der „Doktortitel“ ist in den meisten Staaten der Erde der höchste akademische Grad. Die Habilitation ist ein darüber hinausgehender Qualifikationsschritt, der in den meisten deutschen Bundesländern förmlich mit der Verleihung des Zusatzes “habil.“ (also zum Beispiel “Dr. phil. habil.“) abgeschlossen wird. „Privatdozent“ und „Professor“ sind akademische Bezeichnungen beziehungsweise Dienstbezeichnungen, keine Grade.

Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit zur vertieften wissenschaftlichen Arbeit am Beispiel der Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen; sie „berechtigt“ zu eigenständiger Forschung — so ist die Promotion Voraussetzung dafür, um etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft eigenständig Projektanträge stellen zu können. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf hohem Niveau in Forschung und Lehre zu vertreten.

Die Promotion wird eingeleitet, nachdem der Doktorand eine Doktorarbeit (Dissertation) vorgelegt hat. Diese Arbeit ist eine wissenschaftliche Forschungsarbeit, die eine eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert. Die Affäre um Karl-Theodor zu Guttenberg im Jahr 2011 zeigt, dass der Begriff „Wissenschaftliche Arbeit“ nicht unumstritten ist.

Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät beziehungsweise durch eine von ihr eingesetzte Kommission und der Einholung von Gutachten erfolgt eine mündliche Prüfung (Rigorosum) und/oder ein wissenschaftliches Streitgespräch (Disputation), das oft (aber keineswegs immer) das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung einer Doktorarbeit ist in aller Regel öffentlich und wird vor Hochschullehrern und ggf. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgelegt.

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